Umzug steuerlich absetzen: So holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück
Ein Umzug ist meist mit viel Planung, Aufwand und nicht zuletzt mit Kosten verbunden. Doch was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Umzug steuerlich absetzen – ganz gleich, ob es sich um einen beruflichen oder privaten Umzug handelt. In diesem Beitrag zeigt Ihnen Umzüge Mansholt, wie Sie durch das Finanzamt entlastet werden können und welche Rolle dabei die sogenannte Umzugskostenpauschale spielt.
Wann kann man einen Umzug steuerlich absetzen?
Grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt zwischen zwei Arten von Umzügen: dem beruflich bedingten Umzug und dem privaten Umzug.
1. Beruflich bedingter Umzug
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen – zum Beispiel wegen eines Jobwechsels, einer Versetzung oder einer deutlich verkürzten Pendelzeit – dann können Sie die Kosten des Umzugs als Werbungskosten steuerlich absetzen. Dazu zählen:
- Transport- und Umzugsunternehmen
- Reisekosten zur Wohnungsbesichtigung
- Doppelte Mietzahlungen
- Renovierungs- und Maklerkosten
Auch hier greift die Umzugskostenpauschale, die jährlich angepasst wird. Sie deckt pauschal bestimmte Ausgaben ab, ohne dass Einzelbelege nötig sind. Für den Zeitraum ab März 2024 liegt die Umzugskostenpauschale beispielsweise bei 964 Euro für Alleinstehende und 1.607 Euro für Verheiratete.
2. Privaten Umzug steuerlich absetzen
Selbst wenn der Umzug privater Natur ist, also nichts mit der beruflichen Situation zu tun hat, etwa wegen Familienzuwachs, besserer Wohnlage oder aus gesundheitlichen Gründen, gibt es Möglichkeiten, den privaten Umzug steuerlich abzusetzen. Hierbei gelten die Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen.
Das bedeutet, Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten für das Umzugsunternehmen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – bis maximal 4.000 Euro im Jahr. Wichtig dabei ist, dass Materialkosten und Barzahlungen jedoch nicht absetzbar sind. Lassen Sie sich daher immer eine detaillierte Rechnung ausstellen und zahlen Sie per Überweisung.
So nutzen Sie die Umzugskostenpauschale richtig
Die Umzugskostenpauschale ist ein praktisches Steuerinstrument, um kleinere Ausgaben ohne Einzelnachweis geltend zu machen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kosten für Ummeldung
- Telefonanschluss oder Internet
- Trinkgelder
- Nachhilfe für Kinder
Je nach Familienstand und Anzahl der umziehenden Personen erhöht sich die Pauschale entsprechend. Für jede weitere im Haushalt lebende Person, also zum Beispiel Kinder oder Senioren, gibt es zusätzlich rund 643 Euro (Stand: April 2025).
Sie sollten auch Ihren privaten Umzug steuerlich absetzen – es lohnt sich!
Ob beruflich oder privat – wer clever ist, kann durch das steuerliche Absetzen des Umzugs ordentlich sparen. Die Kombination aus direkter Kostenanrechnung und Umzugskostenpauschale sorgt dafür, dass Sie einen Teil Ihrer Ausgaben zurückholen.
Sie planen einen Umzug? Dann kontaktieren Sie Umzüge Mansholt – Ihren erfahrenen Partner in Norddeutschland für stressfreie Umzüge. Und wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit geht, geben wir Ihnen gerne ein paar passende Tipps an die Hand!